Nachdem der Todesfall eingetreten ist, muss eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Erst dann kann die Abholung und alle weiteren Schritte erfolgen.
Im Krankenhaus
Befindet sich die oder der Verstorbene im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz, wird die Leichenschau automatisch veranlasst. Die
Todesbescheinigung ist die Grundlage für weitere Schritte.
Öffentlicher Ort
Die Verständigung der Angehörigen wird von der zuständigen Sicherheits-behörde übernommen. Auch wenn der Zeitpunkt der Freigabe des Verstorbenen meist nicht gleich nach Erhalt der Todesnachricht feststeht, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Im Ausland
Die Verständigung der Angehörigen erfolgt durch die dort ansässige Deutsche Vertretungsbehörde, die auch bei allen weiteren Veranlassungen behilflich ist. Wir übernehmen in weiterer Folge die Organisation der Überführungen und Flugtransporte von und in alle Länder der Welt.
Wir übernehmen
Versorgung, Einbetten, Überführung zum Abschiedsraum, Friedhof und/oder Krematorium
die Organisation der von Ihnen gewünschten Trauerfeier
die Terminabsprache mit dem Geistlichen, Trauerredner, Gemeinde
die Benachrichtigung des zuständigen Pfarramtes
Druckaufträge für Traueranzeigen, Danksagungen...
die Bereitstellung eines Kondolenzbuches
die Besorgung der Sterbeurkunden und der eventuell notwendigen Überführungspapiere
Die Organisation der Abholung und Überführung von allen und in alle Länder der Welt
die Benachrichtigung von Behörden, Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, ...
die Durchführung von Exhumierungen und Umbettungen
Wir beraten Sie
bei der Gestaltung von Traueranzeigen und Danksagungen
bei der Gestaltung von Gedenkbildern und Trauerdruckbriefen
bei der Bestattungsart
bei der Auswahl des Sarges und der Urne
bei der Auswahl der Trauermusik
bei der Gestaltung der Trauerfeier
bei Ihrer persönlichen Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten
Wir vermitteln
Todesanzeigen und Danksagungen in allen Zeitungen
Aufträge an den Steinmetz
die Bepflanzung der Grabstätte und die Grabpflege
das Trauermahl/Trauerkaffee
psychologische Betreuung
Blumenschmuck
Folgende Dokumente benötigen wir:
Für die Sterbeurkunde
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde (oder Familienbuchauszug)
Nachweis der Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsnachweis oder Auszug aus der Heimatrolle)
Scheidungsurteil (mit Rechtskraftbestätigung)
Nachweis der/des akademischen Grade/s (außer der akademische Grad ist in der Heiratsurkunde eingetragen)
Personalausweis
Weitere persönliche Unterlagen und Dinge, sofern vorhanden, sind hilfreich:
Lebens- und Sterbeversicherungspolicen, Verträge von Bestattungsvorsorgen etc.